Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchungen museumspädagogischer

und touristischer Angebote des Kreismuseums Syke und Dümmer-Museums Lembruch

 

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für museumspädagogische Angebote des Kreismuseums Syke und Dümmer-Museums regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kreismuseum Syke bzw. Dümmer-Museum und gelten für buchbare Angebote wie Gruppenführungen,

Kindergeburtstage, Workshops und sonstige Veranstaltungen. Für diese Angebote, öffentliche Führungen eingeschlossen, besteht eine Anmeldepflicht. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersangaben zu beachten. Telefonische Buchungen sowie schriftliche mittels Fax oder E-Mail werden von uns schriftlich bestätigt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Besucher vor Buchung über die Homepage des Kreismuseums Syke und des Forums Gesseler Goldhort als auch des Dümmer-Museums durch Aushang zugänglich gewesen. Mit dieser Bestätigung gehen dem Kunden diese Geschäftsbedingungen noch einmal zu.

 

§ 2 Vertragsabschluss

 

Die Buchung sämtlicher Angebote kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aufgrund einer Anmeldung des Kunden und einer schriftlichen Bestätigung, in der die anfallenden Entgelte aufgeführt bzw. benannt werden, kommt der Vertrag zustande. Es gelten die auf der Homepage des jeweiligen Museums und in den aktuellen Veröffentlichungen der Museen zu Vertragsabschluss genannten Preise. Die Buchung ist verbindlich in Bezug auf Termin und Personenzahl. 

Bei Anmeldung von Gruppen gibt es eine Höchstteilnehmerzahl, die davon abhängt, welcher  Museumsteil besucht und welches Angebot gewünscht wird. Bei Anmeldung der Gruppe ist daher die Teilnehmerzahl zu nennen.

 

§ 3 Bezahlung

 

Die anfallenden Entgelte werden direkt vor Beginn der Veranstaltung an der Kasse (Barzahlung) entrichtet. Dort  erhalten die Kunden dann auch die Tickets/Karten für die gebuchte/n Veranstaltung/en. Im Einzelfall ist eine Bezahlung nach Rechnungsstellung möglich. Dies muss bei der Buchung fest vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb der darauf ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen.

 

§ 4 Stornobedingungen – Rücktritt des Teilnehmers

 

Stornierungen müssen in Textform z.B. Brief, Fax oder E-Mail an die zuständige Buchungsstelle erfolgen, bei der das Angebot gebucht wurde. Eine Stornierung bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Danach wird eine Gebühr von 50 % des Führungspreises erhoben. 

Gleiches gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn. Nach 30-minütiger Verspätung erlischt die Pflicht seitens des jeweiligen Museums, das Angebot durchzuführen, es sei denn, der Kunde hat das Museum über die Verspätung informiert.  Öffentliche Führungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

 

§ 5 Rücktritt des Veranstalters

 

Das Kreismuseum Syke und Dümmer-Museum Lembruch sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Kreismuseum Syke bzw. Dümmer-Museum Lembruch zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Im Fall des Rücktritts seitens des Kreismuseums Syke oder Dümmer-Museums Lembruch werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen  den Teilnehmern nicht zu. Verschiebungen der Termine von Führungen und Veranstaltungen bis zu 30 Minuten durch das Kreismuseum Syke und Dümmer-Museum Lembruch berechtigt nicht zur Reduzierung des Entgeltes.

 

§ 6 Durchführung/Leistung/Haftung

 

Die Museumsbesucher sind verpflichtet, die Hausordnung* einzuhalten. Bei Gruppen sorgt die jeweilige Begleitperson, die den Besuch organisiert oder gebucht hat, gegenüber den Teilnehmern der Gruppe für die Einhaltung der Hausordnung. Fremdführungen durch Stadtführer sind grundsätzlich nur nach Anmeldung möglich. Hierbei beträgt die maximale Führungsdauer höchstens 20 Minuten. Fremdführungen durch Reiseleiter und Reisebetreuer sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei Angeboten für Kinder haben die Eltern die Aufsichtspflicht.

 

§ 7 AGB

Das Kreismuseum verarbeitet beim Verkauf von Dauereintrittskarten (Erwerb Familienkarte, Jahreskarte pro Person) und für die Durchführung von Veranstaltungen (bspw. Schulveranstaltungen, museumspädagogische Veranstaltungen, Ferienprogramme, Kreativkurse, Kindergeburtstage) personenbezogene Daten der Besucher*innen bzw. der Veranstaltungsteilnehmer*innen unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Mit Abschluss des Vertrages willigt der Kunde in die Weitergabe dieser Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte (bspw. Dozenten) ein, soweit dieses zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Informationen nach Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten die Kunden bei Vertragsabschluss. Diese Datenschutz-Information ist auch auf unserer Webseite unter www.kreismuseum-syke.de verfügbar. Dort können Sie unserer Datenschutz-Information nach Art. 13 DSGVO entnehmen.

 

§ 8 Schlussklauseln

 

Diese AGB treten am 01.03.2021 in Kraft. Ausschließlicher Erfüllungs- und Zahlungsort ist Syke. Es gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. 

 

*Die Hausordnung ist in den jeweiligen Museen einzusehen.

Hausordnung

Herzlich willkommen im Dümmer-Museum, Museum des Landkreises Diepholz.

 

Das Dümmer-Museum steht der Öffentlichkeit zur Verfügung, dient dem Ausstellen, Vermitteln, Forschen, Sammeln und Bewahren und ist ein Ort des Erlebens und Lernens. Vielen Ausstellungsstücken begegnen Sie hier ganz unmittelbar, ohne Absperrungen. Da sie zum größten Teil empfindlich und nicht mehr ersetzbar sind, vertrauen wir auf Ihr verständnisvolles, angemessenes Verhalten. Mit dem Betreten der Museumsgebäude erkennen Sie die folgende Hausordnung an.

Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden auf gesondertem Aushang bekannt gegeben. An Feiertagen und aus besonderen Anlässen sind Änderungen möglich.

Eintritt
Der Besuch der Einrichtung ist entgeltpflichtig. Die Eintrittspreise werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben. Das Entgelt wird auch fällig, wenn Teile der Ausstellung aus technischen oder organisatorischen Gründen vorübergehend nicht zugänglich sind.

Garderobe
Für Jacken etc. steht eine Garderobe zur Verfügung. Wertgegenstände, Taschen usw. können Sie bei Bedarf für die Dauer Ihres Aufenthaltes in ein Schließfach legen. Sollten die Schließfächer nicht ausreichen, erfragen Sie bitte das Deponieren an der Museumkasse. Für Garderobe und aufbewahrte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

Verhalten in den Ausstellungsräumen
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Interessen anderer Besucherinnen und Besucher und verhalten Sie sich rücksichtsvoll. 

Die Räumlichkeiten werden überwacht. Rucksäcke und größere Taschen sowie Regenschirme dürfen nicht mit in die Ausstellung genommen werden. 

Zum Schutz der Objekte und auch zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen und einzuhalten: 

·       Die Ausstellungsgegenstände sowie Kunstwerke dürfen nicht berührt werden. 

·       Beim Umgang mit den zur Verfügung gestellten Materialien bitten wir Sie um Sorgfalt und verantwortungsbewusste Handhabung. 

·       Es ist nicht gestattet, auf Fensterbänken zu sitzen oder Fenster, verschlossene Türen zu öffnen oder Lichtschalter zu betätigen. 

·       Kinderwagen, wie z. B. „Buggies“, dürfen in die Ausstellung mitgenommen werden. Die sie begleitenden Personen müssen dafür Sorge tragen, dass diese nicht auf den Verkehrsflächen abgestellt werden. 

·       Tiere dürfen nicht auf das Außengelände und in die Ausstellungsräume mitgebracht werden (außer angeleinte Hunde). 

·       In den Räumen ist das Rauchen nicht erlaubt. Das gilt auch für die Einnahme von Speisen und Getränken mit Ausnahme zu besonderen Anlässen / Veranstaltungen. Der Besuch in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet. 

·       Lehrer und Lehrerinnen, Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen und andere Erziehungsberechtigte sind für ein angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Sie haben auch für die Einhaltung dieser Hausordnung zu sorgen. Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen von Schulklassen, Jugend- und Kindergruppen sind gebeten, während des Museumsbesuchs anwesend zu sein und die Gruppe bis zum Verlassen des Museums zu beaufsichtigen. Insbesondere haben sie Sorge zu tragen, dass andere Besucher beim Museumsbesuch nicht mehr als unvermeidbar gestört werden.

 

Fotografieren und Filmen
Fotografieren, Film- und Videoaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt; jedoch nur im Erdgeschoß und ohne Stativ, Blitzlicht oder Lampen. Das Mitführen von Selfiesticks ist untersagt. In bestimmten Fällen kann auch das Fotografieren oder Filmen für private Zwecke untersagt werden. In Fällen, in denen das Fotografieren oder Filmen nicht zu privaten Zwecken erfolgen soll, kann ggf. eine Genehmigung auf schriftliche Anfrage gegen Entrichtung einer Gebühr nach Maßgabe der geltenden Tarifordnung erteilt werden. Die Beachtung des Urheber- und Eigentümerrechts obliegt demjenigen, der fotografiert oder filmt.

Anweisungen des Aufsichtspersonals
In jedem Fall müssen die Anweisungen des Museumpersonals beachtet werden. Dies gilt vor allem für die Sicherheitsvorschriften. Werden diese nicht befolgt, so kann der weitere Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Einrichtung   – auch unbefristet – untersagt werden. Das Hausrecht wird von dem Museumspersonal ausgeübt.

Sicherheit
Im Brandfall suchen Sie bitte ohne Umwege den nächsten Notausgang auf und folgen Sie den Anweisungen des Personals. Die Fluchtwege sind stets freizuhalten.